Öffentliche Bürgschaft

Öffentliche Bürgschaften sind Bürgschaften von Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von diesen getragen werden. Ihre Eventualhaftung dient insbesondere der Wirtschaftsförderung, aber auch der Absicherung von Risiken im Exportgeschäft. Öffentliche Bürgschaften können auch von staatlich geförderten Bürgschaftsbanken übernommen werden.

Rechtsgrundlagen

In den meisten Fällen handelt es sich um eine öffentliche Bürgschaft, aber auch Bürgschaften oder andere gesamtschuldnerische Haftungen sind möglich. Es ist zu unterscheiden, welche Aspekte des Zivilrechts, des EU-Rechts und des Kommunalrechts bei öffentlichen Garantien zu berücksichtigen sind. Die Garantie muss mit dem EU-Recht, dem Zivilrecht oder dem Kommunalrecht in Einklang stehen.

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