Investitionszuwachsprämie
Die Investitionszuwachsprämie war ein befristeter, rein österreichischer, steuerlicher Investitionsanreiz in Höhe von 10 % des betrieblichen Investitionszuwachses des laufenden Kalenderjahres gegenüber dem Durchschnitt der Investitionen der 3 vorangegangenen Wirtschaftsjahre. Viele Investitionen waren von dieser Steuervergünstigung ausgeschlossen (Gebäude, geringwertige Wirtschaftsgüter, bestimmte Fahrzeuge usw.)