Ich-AG
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Als Ich-AG wird ein Einzelunternehmen bezeichnet, das von einem Arbeitslosen gegründet wird, der einen Existenzgründungszuschuss erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzepts geprägt, ist aber nicht offiziell. Das Ich-AG-Konzept ist in Deutschland mit dem Gesetzespaket „Hartz II“ am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
Für Gründungen nach dem 30. Juni 2006 wird der Zuschuss nicht mehr gezahlt. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch mehr auf einen Zuschuss der Agentur für Arbeit. Sie können das Einstiegsgeld als einen dem Gründungszuschuss vergleichbaren Zuschuss beantragen.
Sozialversicherungspflicht
Wer einen Gründungszuschuss nach § 421l SGB III erhält, unterliegt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 2 Nr. 10 SGB VI). Die der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Bezugsgröße kann auf Nachweis ermäßigt werden. Für Existenzgründer gibt es folgende Möglichkeiten der Beitragsbemessung: Beitrag auf der Grundlage der Bezugsgröße.
Beihilfeempfänger können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Sie können wählen, ob die Mitgliedschaft auch einen Anspruch auf Krankengeld beinhalten soll. Der Beitrag bemisst sich nach einem Sechzigstel der monatlichen Bezugsgröße. Für andere freiwillig versicherte Selbstständige wird dagegen ein Dreißigstel oder ein Vierzigstel angenommen.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen der Pflicht zur Pflegeversicherung. Sie können sich hiervon befreien lassen, wenn sie privat gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind. Der monatliche Mindestbeitrag zur Pflegeversicherung beträgt ca. 20 Euro.
Für die Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist seit dem 1. Februar 2006 möglich. Ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld verjährt vier Jahre nach Entstehen des Leistungsanspruchs (§ 161 Abs. 2 SGB III). Arbeitslose können einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung stellen.
Unfallversicherung. Die Verpflichtung zum Abschluss einer Unfallversicherung richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers. Weitere Informationen zur Unfallversicherung finden Sie unter www.insurance.gov.uk oder unter der Telefonnummer 1-800-273-8255. Vertrauliche Unterstützung erhalten Sie bei den Samaritern unter der Telefonnummer 08457 90 90 90, in einer örtlichen Samariter-Filiale oder hier.
Besteuerung der Bezieher eines Existenzgründungszuschusses
Der Freibetrag ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Der Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit wird dem Inhaber des Einzelunternehmens zugerechnet. Der Gewinn wird entweder durch Betriebsvermögensvergleich/Bilanzierung oder durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt.
Sonstige Beiträge
Gemäß Abschnitt 3 der vorläufigen Verordnung des Gesetzes ist nicht mehr als ein Zehntel der Anteile an einem Unternehmen von der Zahlung von Abgaben befreit. Die Befreiung gilt für Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Der Höchstbetrag, der vom Gewinn eines Unternehmens abgezogen werden kann, beträgt 25.000 Euro.
Natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben, sind von der Zahlung des Grundbeitrages an die Handwerkskammer befreit. Sie sind befreit, wenn ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, wenn für das Veranlagungsjahr kein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt ist, ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt oder geringer ist.
Historische Entwicklung
Die Ich-AG basiert auf der These, dass es in Deutschland einen „großen Bedarf an kostengünstigen Dienstleistungen“ gibt. Dieser Bedarf könne von Arbeitslosen „mit ihren alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten“ gedeckt werden. Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) setzte das Konzept der Ich-AG durch die Schaffung einer Förderung in die Praxis um.
Alternative Existenzgründungsförderung
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden oder vermeiden, haben Anspruch auf Überbrückungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung in der Zeit nach der Gründung eines eigenen Unternehmens. Diese Förderung ist besonders für Bezieher des relativ hohen Arbeitslosengeldes Alg1 geeignet. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme der EU (ESF) und des Bundes (KfW)
Zusätzliche Existenzgründungsförderung
Arbeitslose, die erwerbsfähig sind, können ein Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld wird als Ergänzung zum Arbeitslosengeld II für maximal 24 Monate gezahlt. Bei der Berechnung der Höhe des Einstiegsgeldes sind die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Unwort des Jahres
Das Wort Ich-AG wurde im Jahr 2002 von der Sprachkritischen Aktion zum Unwort des Jahres in Deutschland gekürt. Die Jury ging, dem vorherrschenden Wortverständnis folgend, davon aus, dass der Wortbestandteil AG als Abkürzung für Aktiengesellschaft steht. Die Wortschöpfung ist nicht nur lächerlich unlogisch, sondern degradiert das menschliche Schicksal auf ein sprachliches Börsenniveau.