Förderungsmöglichkeiten der KfW für Studium der Ausbildung
Auch die KfW stellt für deutsche Studienanwärter, sowie Berufstätige mit Weiterbildungswunsch eine der Top-Adressen dar, wenn es um die Finanzierung eines geplanten Studien- oder Ausbildungsvorhaben geht. Sowohl über den KfW Studienkredit als auch über Bildungskredite und nicht zuletzt Aufstiegs-BAföG unterstützt die KfW das Bestreben zur Weiterbildung von Schülern, Studierenden und Berufstätigen.
Der KfW Studienkredit
Mit dem KfW Studienkredit können sowohl Erst– als auch Zweitstudien, Masterstudiengänge oder Promotionen finanziert werden. Grundvoraussetzungen sind hier allerdings, dass die jeweilige Hochschule staatlich anerkannt ist und das Studium ausschließlich in Deutschland absolviert wird. Dabei ist der KfW Studienkredit sowohl mit bereits erteiltem BAföG oder einem anderen Bildungskredit kombinierbar.
Wer ist kreditberechtigt?
Kreditberechtigt sind derweil Studierende im Alter von 18 bis 44 Jahren, die in Deutschland gemeldet sind und maximal 14 Fachsemester studieren. Eine Kreditbewilligung ist dabei vollkommen unabhängig vom Einkommen der Eltern oder Lebenspartner und kann sowohl für ein Teil– als auch Vollzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium erfolgen. Auch Fernstudiengänge und Auslandssemester sind förderungsfähig, solange eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden kann.
Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen?
Je nach Kreditantrag erhalten Studierende eines Erst- oder Zweistudiums mit dem KfW Studienkredit monatlich zwischen 100€ und 650€, maximal allerdings 54.600€ für eine Gesamtstudienzeit von nicht mehr als 14 Semestern. Studierende, die einen Masterstudium oder eine Promotion finanzieren möchten, können derweil maximal sechs Monate lang 650€ (23.400€ Kredithöchstgrenze) beantragen. Dabei ist eine Einmalzahlung der Kreditsumme nicht möglich.
Wie wird der Kredit getilgt?
Für die Kredittilgung bietet die KfW flexible Rückzahlungsmöglichkeiten zu variablen oder festen Zinssätzen an. So bekommen Sie bei Kreditbewilligung einen standardisierten 10-Jahres Tilgungsplan, den Sie bei Wunsch individuell anpassen können. Darüber hinaus steht Ihnen auf der offiziellen Webseite der KfW ein kostenloser Tilgungsrechner (https://onlinekreditportal.kfw.de/BK_Tilgungsrechner/Rechner/Studienkredit/Main.jsp) zur Verfügung, über den Sie verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten berechnen können.
Kreditantrag und Sicherheiten
Während generell keinerlei Sicherheiten für die Beantragung des KfW Studienkredites gefordert werden, haben Studierende auf der Webseite der Kreditanstalt dennoch die Möglichkeit über einen Vorab-Check zu prüfen, ob sie kreditwürdig sind.
Darüber hinaus finden Sie an gleicher Stelle alle nötigen Unterlagen für den Kreditantrag. So können Sie den KfW Studienkredit einfach online beantragen und den Wunschtermin der ersten Auszahlung angeben. Sobald das Studiensemester beginnt, müssen Sie dann nur noch den entsprechenden Studiennachweis vorlegen und schon beginnen die monatlichen Zahlungen. Schließlich haben Studierende nicht nur die Möglichkeit eine Karenzzeit bei der KfW zu beantragen, sondern können auch die (Sonder-) Rückzahlung des Kredits individuell planen und anpassen.
Der KfW Bildungskredit
Schüler und Studierende, die kurz vor dem Abschluss ihrer Ausbildung stehen, ein Praktikum absolvieren oder eine Zusatzausbildung oder ein Aufbaustudium absolvieren, können unabhängig von ihrem Einkommen bei der KfW einen Bildungskredit beantragen. Dabei ist der KfW Bildungskredit sowohl mit dem KfW Studienkredit als auch mit BAföG kombinierbar. Als solcher ist eine Förderung bei nicht BAföG-anerkannten Einrichtungen oder in Teilzeit allerdings nicht möglich.
Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen?
Mit dem KfW Bildungskredit werden derweil Schüler und Studierende im Alter von 18 bis 35 Jahren mit monatlichen Auszahlungen in Höhe von 100€, 200€ oder 300€ über eine Zeit von maximal zwei Jahren gefördert. Somit ergibt sich eine Kredithöchstgrenze von 7.200€. Während keine Sicherheiten für die Kreditbewilligung gefordert werden, sind neben den monatlichen Zahlungen ebenfalls Einmalzahlungen einer Teilsumme für die Anschaffung notwendiger Materialien oder studienrelevanter Ausstattung möglich.
Wer ist kreditberechtigt?
Studenten müssen darüber hinaus bereits ihre Zwischenprüfung bestanden, vergleichbare Leistungen erbracht haben oder sich in einem Aufbaustudium befinden, um als kreditwürdig zu gelten. Schüler werden unterdessen mit dem KfW Bildungskredit unterstützt, wenn sie sich in den letzten 24 Monaten einer anerkannten Ausbildung befinden oder bereits einen Berufsabschluss haben.
Wie wird der Kredit getilgt?
Nach einer zweijährigen Karenzphase beginnt die Kredittilgung in monatlichen Raten von 120€. Dabei sind sowohl anteilige als auch komplette Sondertilgungen möglich. Der jeweilige Zinssatz ist derweil variable und wird alle sechs Monate angepasst.
Kreditantrag
Beantragt wird der KfW Bildungskredit online beim Bundesverwaltungsamt. Nach Kreditbewilligung erhalten Sie die entsprechenden Kreditunterlagen zur Überprüfung per Post. Stimmen alle Angaben müssen Sie sich nun nur noch innerhalb einer vierwöchigen Frist anhand Ihres Personalausweises und dem unterschriebenen Kreditangebot legitimieren. Schließlich erhalten Sie eine Vertragsbestätigung und die notwendigen Unterlagen für die Nutzung des KfW-Online-Bankings. Ist alles ordnungsgemäß eingerichtet, erhalten Sie wie beantragt die monatlichen Zahlungen Ihres Bildungskredits.
Das Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden die berufliche Weiterbildung in Teil- oder Vollzeit ebenso wie Bildungsmaßnahmen oder Prüfungsgebühren anhand von Zuschüssen und Kreditzahlungen gefördert. Dabei gilt auch hier, dass Ausbildungen an nicht anerkannten Einrichtungen nicht förderungsfähig sind. Das Aufstiegs-BAföG wird derweil unabhängig von Alter oder Einkommen bewilligt und erfordert keinerlei Sicherheiten. 50 Prozent erhalten Antragsteller dabei als Zuschuss, 50 Prozent als reinen Darlehenskredit.
Wer ist kreditberechtigt?
Kreditberechtigt sind im Rahmen des Aufstiegs-BAföG Personen, die erfolgreiche eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben oder als Techniker, Erzieher, Kaufmann oder Handwerker einen Abschluss planen. Auch Personen, die eine praktische Fortbildung absolvieren oder über einen Bachelorabschluss verfügen, können das Aufstiegs-BAföG bei der KfW beantragen. Wer dahingegen gerade die erste Ausbildung absolviert, kann dieses Darlehen nicht in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von maximal 15.000€ als auch Kosten für Meisterstücke in Höhe von 2.000€ oder Lebenshaltungskosten während der Prüfungsvorbereitung in Vollzeit für maximal drei Monate gewährt.
Wie wird der Kredit getilgt?
Nach einer Auszahlungsphase von zwei bis maximal vier Jahren, erlaubt das Aufstiegs-BAföG eine zweijährige Karenzphase in der keinerlei Tilgungszahlungen anfallen. Die eigentliche Tilgungsphase beläuft sich im Anschluss an diese Zeit auf maximal 10 Jahre. Dabei hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit Rückzahlungen mit festem oder variablem Zins zu vereinbaren. Monatliche Mindestraten belaufen sich derzeit auf 128€. Darüber hinaus können allerdings ein individueller Tilgungsplan als auch Sonderzahlungen oder eine frühzeitige Kompletttilgung vereinbart werden.
Unter Umständen ist außerdem ein sogenannter Leistungserlass für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren möglich. Dieser kann beantragt werden, wenn die geplante Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wurde (50%) oder wenn Sie sich nach Abschluss der Maßnahme selbständig machen (100%).
Kreditantrag
Das Aufstiegs-BAföG können Sie sowohl online als auch schriftlich beim jeweiligen Förderamt beantragen. Bei positivem Bescheid erhalten Sie daraufhin den vereinbarten Zuschussbetrag direkt auf Ihrem Konto. Zeitgleich erhalten Sie die nötigen Kreditunterlagen von der KfW. Diese müssen Sie innerhalb von drei Monaten unterschrieben zurücksenden, um das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen zu können. Nach erfolgreicher Identifizierung des Kreditnehmers per Personalausweis und Vertragsunterlagen, können Sie Ihr Online-Banking bei der KfW einrichten und erhalten die vereinbarten monatlichen Zahlungen.