De-minimis-Beihilfe
Nach der De-minimis-Regel bedürfen Beihilfen, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Höhe als de minimi gilt, keiner weiteren Genehmigung durch die Europäische Kommission. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beihilfe ohne weitere Genehmigung gewährt werden.