De-minimis-Beihilfe

Nach der De-minimis-Regel bedürfen Beihilfen, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Höhe als de minimi gilt, keiner weiteren Genehmigung durch die Europäische Kommission. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beihilfe ohne weitere Genehmigung gewährt werden.

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