Bundesbürgschaft
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Bundesbürgschaften als Teil der Finanzhilfe zur Absicherung von Projekten in den neuen Bundesländern. Dabei handelt es sich um öffentliche Bürgschaften des Bundes unter Einbeziehung paralleler Landesbürgschaften. Die Bürgschaften dienen der Sicherung förderungswürdiger und wirtschaftlich vertretbarer Vorhaben.