Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisierte Entwicklungsbanken, die vom Staat unterstützt werden. Die von ihnen gewährten Bürgschaften sind vollwertige Sicherheiten für alle Kreditinstitute. Bürgschaftsbanken erhalten Rückbürgschaften von Bund und Ländern und geben somit öffentliche Bürgschaften ab. Sie sollen gewerbliche Unternehmen und die freien Berufe mit Krediten oder Beteiligungsfinanzierungen unterstützen.
Hintergrund
Bürgschaftsbanken bezeichnen sich selbst als private Selbsthilfeeinrichtungen der kleinen und mittleren Unternehmen. Sie sind nicht öffentlich und stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich unabhängig – für den Mittelstand im jeweiligen Bundesland tätig. Die Bürgschaftsbanken sind also keine staatlichen, sondern private Förderinstitute.
Geschichte
Die Bürgschaftsbanken wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, die erste 1949 in Schleswig-Holstein. Nach der Wiedervereinigung wurden die Bürgschaftsbanken auch in den neuen Bundesländern gegründet. Darüber hinaus übernahmen viele osteuropäische Länder das Bürgschaftsbankensystem im Zuge der EU-Osterweiterung.
Funktionsweise
Das Kreditgeschäft wird von den Banken grundsätzlich in „Refinanzierung“ und „Kreditrisiko“ unterteilt. Beide Funktionen befassen sich entweder mit der Beschaffung der zu verleihenden Mittel oder mit der Übernahme von Risiken. Die alleinige Aufgabe der Bürgschaftsbanken ist die Übernahme von Kreditrisiken von bis zu 80% durch Ausfallbürgschaften.
Bürgschaftsbanken in den Bundesländern
In jedem Bundesland gibt es rechtlich selbständige Bürgschaftsbanken. Alle Bürgschaftsbanken bieten Ausfallbürgschaften an, die den Hausbanken bis zu 80 % des Kreditrisikos abnehmen. Die meisten bieten auch „Bürgschaften ohne Bank“ an. Im Rahmen des Sonderprogramms können sich Unternehmer mit ihrem Vorhaben zunächst direkt an die Bürgschaftsbank wenden.