Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine Maßnahme der Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Geregelt ist diese Leistung in den §§ 56 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt (bis 31. März 2012: §§ 60 SGB III a. F.).

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