Berlinförderungsgesetz

Das Berlinförderungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Steuervergünstigungen und Investitionszulagen für die Wirtschaft des Landes Berlin vorsieht. Dazu gehören auch die Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer in Berlin (West), die in den Artikeln IV und V des Gesetzes geregelt sind.

Das Berlinförderungsgesetz wurde mehrfach novelliert und mit zusätzlichen oder veränderten Förderinstrumenten versehen. Das Gesetz wurde erstmals 1961 verabschiedet. Es wurde 1986 und 1998 erneut geändert. Seitdem wurde es mehrfach aktualisiert, unter anderem in den Jahren 2009 und 2010. Der Gesetzentwurf wurde 2010 vom Berliner Stadtrat verabschiedet. Er wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.

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