Beihilfe (EU)

Beihilfe ist ein unionsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlichen oder aus staats Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art umschreibt. Der Beihilfebegriff ist als unbestimmter Rechtsbegriffs sehr allgemein gefasst. Möglichst viele beihilferelevante Sachverhalte erfasst sollen.

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