Die GMO für Bananen wurde 1993 eingeführt, um die in Spanien (hauptsächlich auf den Kanarischen Inseln) und in verschiedenen ehemaligen französischen Kolonien in Übersee erzeugten Bananen gegenüber den Einfuhren aus den Anbaugebieten in Süd- und Mittelamerika wettbewerbsfähig zu machen. In Deutschland waren vor der Einführung der Bananenregelung vor allem Drittlandsbananen auf dem unkontrollierten Markt verbreitet.
Die Bananenmarktordnung setzt drei Hebel zur Regulierung des Marktes ein: Subventionen, Abgaben und Lizenzen. Der Verkauf von „traditionellen AKP-Bananen“ wurde durch die Befreiung von Einfuhrzöllen überhaupt erst möglich. Für Einfuhren im Rahmen des ersten Kontingents (die ersten x Tonnen Bananen, die in einem Jahr eingeführt werden) wird eine geringe Abgabe erhoben.
Der Preis für Bananen aus Drittländern ist höher als der Preis für Gemeinschaftsbananen und „traditionelle“ AKP-Bananen. Am ersten Arbeitstag eines jeden Jahres werden riesige Mengen von Bananen zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet. Trotz der Einführung der Marktordnung für Bananen konnte die Vorherrschaft der amerikanischen Bananenmultis noch nicht gebrochen werden.