BAföG – Was du wissen musst

Bereits 1971 wurde in Deutschland zum ersten Mal BAföG angeboten, um Studierenden unabhängig von Einkommen und sozialer Klasse den Zugang zu deutschen Hochschulen zu gewähren. Laut aktueller Angaben nutzen heute knapp 20 Prozent aller Studierenden in der Bundesrepublik diese Finanzspritze. Dennoch sind sich viele Schulabgänger und Studierende nicht im Detail über mögliche Förderungen bewusst. Hier hilft der Besuch beim Studentenwerk oder BAföG Amt und eine entsprechende Beratung.

 

BAföG Berechtigung

Grundsätzlich können alle deutschen Studierenden oder Praktikanten, ebenso wie ausländische Studierende BAföG beantragen. Hierfür darf ein Bewerber bei Beginn eines Bachelorstudiums das Alter von 29 Jahren oder im Falle eines Masterstudiums das Höchstalter von 34 Jahren nicht überschritten haben. Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel. So kann in Einzelfällen ebenfalls BAföG bewilligt werden, wenn die angegebenen Altersgrenzen bereits überschritten wurden, Studierende während der Studienzeit aber beispielsweise eigene Kinder erziehen.

Während gerade ein Bachelorstudium als besonders förderungsfähig gilt, wird ein Masterstudium meist nur dann bezuschusst, wenn dieser auf dem ersten Studium aufbaut. Wer dahingegen eine Zweitausbildung anstrebt, wird auch dann nicht automatisch gefördert, wenn die finanziellen Mittel benötigt werden. Anders sieht es derweil aus, wenn sich ein Studierender bis spätestens zum vierten Semester für einen Fachrichtungswechsel entscheidet. Unter Angabe triftiger Gründe wird auch das neue Studium für die Dauer der Regelstudienzeit gefördert.

Hat ein Studierender schließlich einen Abschluss (BA, MA, Diplom, Staatsexamen, etc.) in der Tasche, ist eine weitere Bildungsförderung im Rahmen von BAföG nicht mehr möglich.

 

Wie viel BAföG wird gezahlt?

BAföG Sätze

Im Allgemeinen hängt die Höhe der BAföG Zahlungen sowohl vom Einkommen und Vermögen des Studierenden als auch vom Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners ab. Grundlage ist hier der entsprechende Einkommenssteuerbescheid. Dabei werden somit auch Erträge aus Nebenjobs, Unterhaltszahlungen oder ähnliches, nicht aber bezogenes Kindergeld berücksichtigt.

Darüber hinaus müssen verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden. So hat ein Studierender beispielsweise auch dann noch Anspruch auf BAföG, wenn das persönliche Vermögen 8.200€ und der monatliche Verdienst während des BAföG Bezugs 450€ nicht übersteigen. Lebt der Studierende unterdessen in einer eingetragenen Partnerschaft oder hat eigene Kinder, liegen die Vermögensfreibeträge höher.

Aktuell betragen die BAföG Höchstsätze je nach Alter eines Studierenden zwischen 752€ und 941€ pro Monat. Studierende, die während des Studiums nicht bei ihren Eltern leben, können somit bis zum 25. Lebensjahr monatlich 752€ erhalten. Bis zum 29. Lebensjahr stehen BAföG Empfängern derweil maximal 861€ zu und ab dem 30. Lebensjahr erreichen die BAföG Höchstsätze derzeit 941€ monatlich.

Wer trotz eigenem Kind studieren möchte, kann zusätzlich zum allgemeinen BAföG einen sogenannten Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 150€ pro Kind beantragen. Und auch für eigens gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungen gibt es seit dem Wintersemester 2019/2020 entsprechende Zuschläge.

Über nachstehenden Link finden Sie verschiedene BAföG Berechnungsbeispiele zur Orientierung: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/beispiele-183.php

 

Tipp: Elternunabhängiges BAföG

Studierende, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung selbständig finanziert haben, können unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners BAföG beantragen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten!

 

BAföG Förderungsdauer

Die maximale BAföG Förderungsdauer richtet sich generell nach der angegebenen Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Dabei kann unter Umständen eine Verlängerung genehmigt werden, falls während des Studiums ein eigenes Kind betreut wurde oder Krankheits- und Pflegefälle, sowie Behinderungen den Verlauf des Studiums beeinträchtigt haben könnten.

Grundsätzlich enden die BAföG Zahlungen allerdings mit Ablauf der Regelstudienzeit oder bei Erreichen des angestrebten Abschlusses. Unter Umständen können BAföG Zahlungen auch dann eingestellt werden, wenn der Empfänger das Studium gänzlich abbricht, eine Beurlaubung beantragt oder weder Hochschule noch Pflichtpraktikumsstelle besucht.

 

BAföG beantragen

Sobald die Zusage für ein Studium an Hoch-, Fach- oder Berufsschule vorliegt, kann der entsprechende Antrag auf BAföG gestellt werden. Dafür ist in jedem Fall die Immatrikulationsbescheinigung notwendig. Alle nötigen Anträge können Studierende derweil direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Darüber hinaus vergeben aber auch BAföG Amt und Studentenwerke die notwendigen Unterlagen. Alternativ besteht mit dem neuen online Portal BAföG digital ebenfalls die Möglichkeit den Antrag auch direkt online zu stellen.

Das offizielle Video zu BAföG digital erklärt dabei schrittweise, wie der Antrag online gestellt werden kann und welche Unterlagen (Personalausweis, Belege, etc.) dafür nötig sind.

BAföG Studiumsfinanzierung

Wer schließlich BAföG bekommt, erhält die erste Zahlung frühestens bei Studienbeginn, nicht aber vorher oder rückwirkend. Dementsprechend ist eine rechtzeitige Antragsstellung immens wichtig. Dennoch kann die Bearbeitung des Antrags in Einzelfällen etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wer diese Zeit finanziell überbrücken muss, kann beim zuständigen Amt den Vorschuss eines Teilbetrages des voraussichtlichen BAföGs fordern. Kontaktieren Sie sich daher direkt mit dem zuständigen BAföG Amt und lassen Sie sich hinsichtlich realistischer Möglichkeiten beraten.

Studierende, die auch ihren Masterstudiengang mit BAföG finanzieren möchten, können derweil bereits mit einer vorläufigen Zulassung prüfen, ob eine Förderung möglich ist. Mit dem sogenannten Vorabentscheid prüft das zuständige BAföG Amt dabei, ob das angestrebte Studium förderungsfähig ist.

 

BAföG zurückzahlen

BAföG setzt sich zu 50 Prozent aus einem staatlichen Finanzzuschuss und zu 50 Prozent aus einem zinslosen Darlehen zusammen. Letzteres muss nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Allerdings haben Absolventen nach Verlass der Universität oder Hochschule fünf Jahre lang Zeit sich beruflich zu etablieren, bevor das BAföG Darlehen von maximal 10.000€ zurückgezahlt werden muss. Hierfür stehen dem Absolventen insgesamt 77 Monatsraten zur Verfügung.

Unter Umständen ist es darüber hinaus möglich einen Zahlungsaufschub zu beantragen. Hiermit sollen vor allen Dingen eventuelle Nachteile beim Berufsstart für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ausgeglichen werden. Aber auch Geringstverdiener, die die monatliche Darlehensschuld zumindest zeitweise nicht entrichten können, haben die Chance einen Zahlungsaufschub zu beantragen.

Hochschulabsolventen, die innerhalb von 20 Jahren trotz nachweislicher Bemühungen nicht in der Lage sind den maximal 77 Darlehensraten nachzukommen, wird seit 2019 die verbleibende Darlehensschuld erlassen. Dies betrifft allerdings ausschließlich Härtefälle, die eingehend hinsichtlich Einkommen und persönlichem Vermögen geprüft werden.

Alle weiteren grundlegenden Informationen zum Thema BAföG finden Studierende derweil über nachstehenden Link im aktuellen BAföG Flyer.

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