BAföG für Studien im Ausland?
Studierende, die generell Anspruch auf BAföG haben, können diesen Anspruch auch für ein Auslandsstudium geltend machen. Dabei kann beispielsweise ein kompletter Studiengang innerhalb eines europäischen Landes oder auch der Schweiz finanziert werden. Oder es werden Teilstudien im nicht europäischen Ausland finanziert. Für letzteres muss der Studierende allerdings mindestens ein Studienjahr an einer deutschen Universität oder Fachhochschule nachweisen.
Schließlich kann BAföG ebenfalls für integrierte Studiengänge genutzt werden, die die Kooperation einer deutschen und ausländischen Hochschule vorsehen. Sollte darüber hinaus ein Pflichtpraktikum während des Studiums vorgesehen sein, kann auch dies mithilfe von BAföG finanziell unterstützt werden.
Und selbst wer in Deutschland kein BAföG bezieht, sollte sich für einen geplanten Auslandsaufenthalt im Rahmen von Praktika oder Studium genauestens informieren. Unter Umständen wird ein BAföG-Antrag hier genehmigt, um anfallende Reisekosten, Zusatzkosten für Krankenversicherungen und sogar erhöhte Lebenshaltungskosten während des Auslandsaufenthaltes zu decken. Und auch Studiengebühren an der ausländischen Hochschule können unter Umständen bis zu einem Jahreswert von maximal 4.600€ übernommen werden. Alle gewährten Zuschüsse richten sich dabei jeweils nach dem Zielland.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für eine Bezuschussung durch BAföG für Auslandsaufenthalte ein gesonderter Antrag nötig ist. Dies bedeutet, dass auch Studierende, die ein Studium an einer deutschen Hochschule bereits mit BAföG finanzieren einen neuen Antrag bei einem der knapp 20 Auslands-BAföG Ämter stellen müssen. Wer dabei lediglich einen Aufenthalt von maximal zwei Semestern im Ausland plant, bekommt diese bei Rückkehr nach Deutschland nicht auf seine Regelstudienzeit angerechnet. So hat der Bezug von Auslands-BAföG in diesem Fall keinerlei Einfluss auf die Bezugsdauer im Inland.