Die Marktordnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind ein zentrales Instrument der Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) für den gemeinsamen Agrarmarkt. Marktverordnungen sind EU-Verordnungen, die für fast alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse erlassen werden, von Getreide bis Wein, von Zucker bis Bananen. Die EU hat für fast alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse Marktverordnungen erlassen.
Die Hauptfunktion der Marktordnungen besteht darin, den EU-Binnenmarkt vom Weltmarkt mit seinen teilweise viel zu niedrigen Preisen abzugrenzen. Die Preise für importierte Agrarprodukte werden innerhalb der EU künstlich hoch gehalten, um die heimischen Erzeuger vor der Konkurrenz aus Nicht-EU-Ländern zu schützen.
Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, sehen die Marktordnungen als Steuerungselemente u.a. Abschöpfungen, Ausfuhrprämien (Ausfuhrerstattungen) und Einfuhrkontingente vor. Im Rahmen der WTO finden immer wieder Verhandlungsrunden über Änderungen der Marktordnungen statt.
Abschöpfungen sind Einfuhrzölle, die auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen erhoben werden. Zweck der Abgaben ist es, den Preis des Erzeugnisses von dem niedrigen Weltmarktniveau auf das Preisniveau des EU-Binnenmarktes anzuheben. Abschöpfungen sind keine Zölle, sondern werden von den Zollbehörden erhoben, wenn Waren in den freien Verkehr überführt werden.
Die Ausfuhrerstattungen wurden an die EU gezahlt, damit landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig waren. Die Höhe der Ausfuhrerstattung entsprach ungefähr der Differenz zwischen dem EU-Preis und dem Weltmarktpreis. In den 1980er Jahren waren die Erstattungen manchmal sogar höher, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Erzeugnisse zu verbessern.