In der schweizerischen Gesetzgebung und in offiziellen Dokumenten werden zwei Schreibweisen verwendet. In der französischen Schreibweise beteiligen sich der Bund und der Kanton Genf zu je einem Drittel an diesen Kosten als Subvention à fonds perdu. Die deutsche Schreibweise wird in Verbindung mit einem deutschen Wort oder mit Bindestrich verwendet.
Der Begriff findet sich auch im Namen einer inzwischen aufgelösten Band[5], die sich nach der vorgegebenen Übersetzung „lost forever“ eigentlich „A Fond Perdu“ hätte nennen müssen, denn „fonds“ mit „s“ bedeutet Geldfonds, Vermögen, Schatz, Fundus etc. „à fond“ bedeutet gründlich, vollständig.