Zuwendungsnachweis
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Ein Zuwendungsnachweis dient in Deutschland dazu eine geleistete Spende zu belegen, die bei der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden soll. Es handelt sich hierbei um einen Oberbegriff. Die entsprechenden Regelungen stehen in § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV) (→ siehe auch Zuwendungsbestätigung und Vereinfachter Zuwendungsnachweis)
→ siehe hierzu auch den Artikel Zuwendungsnachweis für weiterführende Informationen.