Zuwendungsbestätigung
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Mit einer Zuwendungsbestätigung wird dem Förderer der Eingang und die steuerbegünstigte, also entweder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Verwendung einer Geld- oder Sachspende bestätigt. Diese kann der Förderer bei der steuerlichen Veranlagung (Steuererklärung) steuermindernd geltend machen. (→ siehe auch Zuwendungsnachweis (Oberbegriff) und Vereinfachter Zuwendungsnachweis)
→ siehe hierzu auch den Artikel Zuwendungsbestätigung für weiterführende Informationen.