Vereinfachter Zuwendungsnachweis
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Der vereinfachte Zuwendungsnachweis kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland an die Stelle einer Zuwendungsbestätigung treten und belegt die Zahlung einer steuerbegünstigten Spende. Er erleichtert den Nachweis einer steuerlich absetzbaren Zuwendung (Geld- oder Sachspende) durch den Förderer gegenüber der Finanzbehörde (→ siehe auch Zuwendungsnachweis (Oberbegriff) und Zuwendungsbestätigung).
→ siehe hierzu auch den Artikel Vereinfachter Zuwendungsnachweis für weiterführende Informationen.