Artikel:Zuwendungsbestätigung
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Bei einer Zuwendungsbestätigung, im Volksmund auch Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt, handelt es sich um einen Zuwendungsnachweis. Mit der Zuwendungsbestätigung wird dem Förderer/Spender der Eingang und die steuerbegünstigte Verwendung einer Geld- oder Sachspende bzw. eines Mitgliedsbeitrages gemäß den §§ 10b und/ oder 34g des Einkommensteuergesetz (EStG) durch eine Non-Profit-Organisation (NPO) bestätigt. Diese kann der Förderer/ Spender bei der steuerlichen Veranlagung (Steuererklärung) steuermindernd geltend machen. Die Zuwendungsbestätigung muss dabei zwingend nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt sein, die mit BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2007[1] bereitgestellt wurden. Änderungen an den Vordrucken ergaben sich aufgrund der BMF-Schreiben vom 4. Mai 2011[2] und 17. Juni. 2011[3].
Die Regelungen zur Zuwendungsbestätigung findet sich in § 50 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann an die Stelle einer z. B. von einer Non-Profit-Organisation (NPO) ausgestellten Zuwendungsbestätigung auch ein vereinfachter Zuwendungsnachweis treten.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2007, (PDF-Datei, 281 KB), GZ: IV C 4 - S 2223/07/0018, DOK: 2007/0582656, abgerufen am 18. Mai 2001
- ↑ BMF-Schreiben vom 4. Mai 2011, (PDF-Datei, 48 KB), GZ: IV C 4 - S 2223/07/0018 :004, DOK: 2011/0352871, abgerufen am 18. Mai 2011
- ↑ BMF-Schreiben vom 17. Juni 2011, (PDF-Datei, 59 KB), GZ: IV C 4 - S 2223/07/0018 :004 - DOK: 2011/0474108, abgerufen am 5. August 2011
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