Artikel:Wohlfahrt
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Unter Wohlfahrt (mhd. wolvarn = Wohlergehen) versteht man die Deckung der Grundbedürfnisse eines Menschen und das Erreichen eines gewissen Lebensstandards.
[Bearbeiten] Wohlfahrtsgedanke
Seinen Ursprung hat der Wohlfahrtsgedanke in den christlichen Gedanken Caritas und Diakonie. Der Begriff beinhaltet die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbszweckes ausgeübten Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen. Insbesondere betrifft dies die Sorge für die Gesundheit der Mitmenschen, deren sittliches oder wirtschaftliches Wohl, bzw. deren Erziehung zu besseren Menschen. Auch fällt die Vorbeugung oder Abschreckung vor moralischem, selbst herbeigeführtem körperlichem oder materiellem Verfall hierunter.
Menschen, die auf fremde Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind und diese in Anspruch nehmen, „leben von der Wohlfahrt“. Eine andere Bezeichnung hierfür ist „von der Stütze“ leben (Sozialhilfe).
[Bearbeiten] Steuerbegünstigung
Die Förderung der öffentlichen Wohlfahrt ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des deutschen Steuerrechtes, siehe §§ 52 ff. Abgabenordnung (AO). Spenden für derartige Zwecke können daher bis zu bestimmten Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
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