Artikel:Sponsoring
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Der Begriff Sponsoring bezeichnet die finanzielle, personelle oder sachliche Unterstützung zur Erreichung eines Organisationsziels oder eines Projekts. Das Ziel oder der Projektzweck stehen im Einklang mit den Interessen des Sponsors (Sponsoringgeber). Der Gesponserte (Sponsoringnehmer) verpflichtet sich in der Regel, durch Kommunikationsmaßnahmen den Namen des Sponsors zu verbreiten. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass der Empfänger einer Leistung mit dem Sponsor vertragliche Vereinbarungen über die beidseitige, geschäftliche Nutzenerwartung treffen[1].
[Bearbeiten] Literatur
- Robert Purtschert, Peter Schwarz, Bernd Helmig, Reinbert Schauer, Andrea Heid: Das NPO Glossar. Haupt Verlag, Bern 2005. ISBN 978-3258068848.
- Reinhard Feldmann: Marketing, Fundraising, Sponsoring und Mäzenatentum. Universitäts- und Landesbibliothek Münster, Dezember 2002, Online-Artikel, Zugriff am 30. Juni 2009.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ vgl. PURTSCHERT et al. 2005, S. 72; FELDMANN 2002, S. 1