Artikel:Prinzip der Gemeinnützigkeit
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Das Prinzip der Gemeinnützigkeit beschreibt in den Wirtschaftswissenschaften eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben und zu Nachhaltigkeit. In marktwirtschaftlichen Systemen ist das Prinzip der Gemeinnützigkeit neben dem Organprinzip und dem Prinzip des Gemeineigentums eines der konstitutiven Merkmale öffentlicher Betriebe und Verwaltungen.[1]
Mit dem Prinzip der Gemeinnützigkeit können auch steuerliche Erleichterungen verbunden sein. Sein Pendant ist das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung).
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre: Lehrbuch mit Beispielen und Kontrollfragen. 5. überarbeitete und erweiterte Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-7910-2661-9. Seite 6.
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