Artikel:Leistungsspende
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Mit dem Begriff Leistungsspende werden alle Spendenvorgänge bezeichnet, die nicht finanzieller Natur (nicht monetär) sind. Die Leistungsspende ist ebenso wie andere Arten der Spende nicht mit einer konkreten Gegenleistung und keiner rechtlichen Verpflichtung verknüpft. Im Gegensatz zur Geld- und Sachspenden sind sie in Deutschland steuerlich nicht [sic!] abzugsfähig.
Die Leistungsspende kann zwei mögliche Ausprägungen haben:
- Arbeits- bzw. Zeitspende - Hierbei wird für den Spendenempfänger eine Arbeitsleistung erbracht, bspw. um Handwerkerarbeiten auszuführen oder um eine ehrenamtliche Tätigkeit zu verrichten.
- Nutzungsspende - Hierbei wird ein Objekt oder eine Sache dem Spendenempfänger zur Nutzung überlassen, z. B. ein Fahrzeug zum Transport, eine Räumlichkeit oder ein Projektor für eine Veranstaltung.