Artikel:Initiative Transparente Zivilgesellschaft
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Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) hat zehn grundlegende Punkte definiert, die jede in der Zivilgesellschaft agierende Organisation (NPO, NGO, etc.) veröffentlichen sollte, um so Transparenz bezüglich ihres Handelns gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen.
Der Leitgedanke der ITZ wird dabei treffend in der Präambel der Selbstverpflichtungserklärung formuliert:
- „Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft mitteilen, was die Organisation tut, woher die Mittel stammen , wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.“
Die ITZ möchte die Lücke schließen, die durch das Nichtvorhandensein einheitlicher Veröffentlichungspflichten in Deutschland besteht. Insbesondere soll damit Klarheit bezüglich der Ziele, der Entscheidungsträger und der Herkunft der Mittel einer Organisation erreicht werden. An der Initiative können sich alle gemeinnützigen Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich im Rahmen einer Selbstverpflichtung beteiligen.
Die Initiative geht auf den Transparency Deutschland e. V. zurück und besteht aus einem Trägerkreis. Sie ging am 29. Juni 2010 an die Öffentlichkeit. Inzwischen hat sich ihr eine Vielzahl von Organisationen angeschlossen.
Der Trägerkreis der Initiative besteht aus mehreren namhaften Akteuren der Zivilgesellschaft in Deutschand: Transparency Deutschland, Bundesverband deutscher Stiftungen, Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Spendenrat, Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft sowie der Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen Venro. Nach der Konzeption und Ausarbeitung der Initiative in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Stellen sorgt der Trägerkreis nun für deren Verbreitung und stichprobenartigen Kontrolle. Zudem kümmert er sich um deren inhaltliche wie organisatorische Weiterentwicklung.
[Bearbeiten] Transparenzinformationen
Die zehn Informationen, die jede gemeinnützige Organisation nach Auffassung und gemäß der Selbstverpflichtung der Initiative veröffentlichen sollte, lauten:
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
- Angaben zur Steuerbegünstigung
- Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Tätigkeitsbericht
- Personalstruktur
- Angaben zur Mittelherkunft
- Angaben zur Mittelverwendung
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Diese zehn Informationen sollen auf der Website der teilnehmenden Organisation leicht zugänglich veröffentlicht werden.
[Bearbeiten] Kontrolle der Einhaltung
Eine institutionalisierte Kontrolle zur Einhaltung der Selbstverpflichtung durch die einzelnen Organisationen, welche die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben, gibt es nicht. Vielmehr wird auf einen Mechanismus der gegenseitigen Kontrolle durch die teilnehmenden Organisationen sowie der Kontrolle durch die Öffentlichkeit gesetzt. Allerdings sind auch stichprobenartige Prüfungen durch Mitglieder des Trägerkreises vorgesehen. Bei Nichteinhaltung der Regeln behält sich der Trägerkreis zudem weitere Schritte vor.
[Bearbeiten] Weblinks
- Website zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)
- Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichtungserklärung (PDF; 80 KB) vom 10. Juni 2010, abgerufen am 28. Februar 2011
- Beispiel: Veröffentlichung der Transparenzinformationen von Transparency International Deutschland e. V.
- Interview zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) vom 11. März 2011, abgerufen am 17. März 2011
- Umfrage: „Was halten Sie von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)?“, vom 3. Mai 2011, abgerufen am 3. Mai 2011