Artikel:Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
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Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BüEnStG) vom 10. Oktober 2007 ist ein Artikelgesetz, das rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Tätigkeiten in Deutschland verbessert. Dazu wurden in verschiedenen Steuergesetzen entsprechende Anpassungen bestimmt.
Im einzelnen ergaben sich folgende Änderungen:
- Der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) wurde von 1.848 € auf 2.100 € erhöht („Übungsleiterpauschale“).
- Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft (bspw. als Funktionär, Gerätewart usw.) bleiben gemäße § 3 Nr. 26a EStG bis zu 500 €/Jahr steuerfrei („Ehrenamtspauschale“)
- Mitgliedsbeiträge für Fördervereine sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundesgesetzblatt online (bgbl.de): „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement“ (PDF-Datei; 58 kB)
- buzer.de: Synopse der Änderungen am „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement“
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